Welche Steuern bzw. Zölle fallen für Foodtrucks in Deutschland an?
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Welche Steuern bzw. Zölle fallen für Foodtrucks in Deutschland an?

Veröffentlichkeitsdatum: 2024-11-22
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Die Steuern und Zollgebühren für den Import eines Imbisswagens nach Deutschland können in Abhängigkeit von mehreren Faktoren variieren, darunter dem Wert des LKWs, der Herkunft und spezifischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Fahrzeugeinfuhr. Hier ist ein Überblick darüber, was Sie erwarten können:

1. Zoll

Die Zölle werden in der Regel auf der Grundlage der Einstufung des Lkw in den Code des Harmonisierten Systems (HS) und seines Ursprungs erhoben. Wenn Sie einen Imbisswagen aus einem Nicht-EU-Land (z. B. China) importieren, liegt der Zollsatz in der Regel bei ca10%des Zollwerts. Der Zollwert ist in der Regel der Preis des LKWs zuzüglich Versand- und Versicherungskosten.

Wird der Foodtruck aus einem anderen EU-Land importiert, fallen keine Zölle an, da die EU als einheitliches Zollgebiet gilt.

2. Mehrwertsteuer (MwSt.)

Deutschland gilt a19 % Mehrwertsteuer(Mehrwertsteuer oder MwSt) auf die meisten in das Land importierten Waren. Diese Steuer wird auf den Gesamtpreis der Waren erhoben, einschließlich der Zoll- und Versandkosten. Wenn der Imbisswagen für die gewerbliche Nutzung bestimmt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuer über Ihre deutsche Umsatzsteuer-Registrierung zurückfordern.

  • Einfuhrumsatzsteuer: 19 % sind Standard, für bestimmte Waren kann jedoch ein ermäßigter Satz von 7 % gelten, obwohl dies für einen Imbisswagen wahrscheinlich nicht gilt.

3. Zulassungs- und Kfz-Steuern

Sobald der Imbisswagen in Deutschland ist, müssen Sie ihn bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die Kfz-Steuern variieren je nach Motorgröße, CO2-Ausstoß und Gewicht des Lkw. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der Imbisswagen den örtlichen Sicherheits- und Emissionsstandards entspricht.

4. Zusätzliche Kosten

Es können zusätzliche Gebühren anfallen für:

  • Zollabwicklung und Abwicklung: Wenn Sie einen Zollagenten mit der Zollabfertigung des LKWs beauftragen, müssen Sie mit der Zahlung einer Servicegebühr rechnen.
  • Inspektions- und Compliance-Prüfungen: Abhängig von den Spezifikationen des Lkw müssen möglicherweise Modifikationen vorgenommen werden, um die deutschen Verkehrssicherheitsstandards zu erfüllen (z. B. Emissionen, Beleuchtung usw.).

5. Ausnahmen oder Rabatte

In manchen Fällen, abhängig von der spezifischen Art des Imbisswagens und seiner Verwendung, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ausnahmen oder Ermäßigungen. Wenn das Fahrzeug beispielsweise als „umweltfreundliches“ Fahrzeug mit geringeren Emissionen gilt, können Sie in bestimmten Städten Steuervorteile oder Vergünstigungen erhalten.

Abschluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Import eines Imbisswagens aus einem Nicht-EU-Land wie China nach Deutschland im Allgemeinen Folgendes umfasst:

  • 10 % Zollauf den Wert des Fahrzeugs + Versand + Versicherung.
  • 19 % Mehrwertsteuerauf die Gesamtkosten inklusive Zoll.
  • Zusätzliche Gebühren für Zulassung, Inspektionen und mögliche Kfz-Steuern.

Es empfiehlt sich, einen Zollagenten oder einen Experten vor Ort zu konsultieren, um einen genauen Kostenvoranschlag zu erhalten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt sind.

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